Gemeinsames STATEMENT Anna-Schwestern und St. Anna-Stiftung
bei der Kreistagssitzung am 23.07.2024 im Landratsamt Aalen
Wir Anna-Schwestern haben 2002 einen Vertrag mit dem Landkreis über die Einbringung unserer Geburtsklinik mit der Gynäkologie in die Virngrund-Klinik geschlossen.
Am 01.01.2007 ging der Betrieb auf den Standort der Virngrundklinik über.
Dieser Vertrag ist bis heute gültig und beinhaltet neben den Regelungen über die Führung des Hauses nach christlichen Grundsätzen auch Informationen und Beratung im Bereich von Geburtshilfe und Gynäkologie. Hierzu wurde ein Koordinierungsausschuss gebildet, der ein Anhörungsrecht im Kreistag bei reichweiten Entscheidungen hat. Dieser Koordinierungsausschuss hat u.a. auch heute getagt und wir (die Anna-Schwestern und St. Anna-Stiftung) möchten hierzu ein Statement abgeben und danken, dass wir (Schwester Judith als Generaloberin und Schwester Veronika als Stiftungsratsvorsitzende der St. Anna-Stiftung) im Rahmen dieser Kreistagssitzung dies tun dürfen.
Wir haben uns gefragt, wie der Rückgang der Geburten in so kurzer Zeit eintreten konnte, nachdem seitens der Klinikvertreter die Zusage zur Stärkung der Geburtshilfe Ellwangen durch den Standort Aalen gemacht wurde. Im heutigen Gespräch mit Landrat Dr. Bläse und den Klinikverantwortlichen wurde uns die Situation aufgezeigt, wie sich die personelle Problematik in allen Diensten von Ärzten, Hebammen und Kinderkrankenschwestern verschärft hat, so dass geplante Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend umgesetzt werden konnten. Vorübergehende Schließungen führten zudem zu Unsicherheiten bei den zu entbindenden Frauen bis zur kursierenden Meinung, dass eine Geburtshilfe in Ellwangen nicht mehr besteht.
Wir bemängeln zudem, dass der Kreistag des Ostalbkreises bereits am 25.07.2023 die Zusammenlegung der Geburtshilfe Ellwangen und Aalen beschlossen hatte, sollte es der Personalmangel und die weiterhin sinkenden Geburtenzahlen notwendig machen. Die Beratung und Festlegung zu diesem Thema hätten deshalb im Koordinierungsausschuss schon vor diesem Zeitpunkt erfolgen müssen.
Wir verschließen uns nicht vor der Notwendigkeit, das Defizit der Kliniken zu mindern und wurden über das Defizit der Geburtshilfe Ellwangen informiert. Deren Schließung können wir allerdings nur dann mittragen, wenn dadurch eine Stärkung des Klinikstandortes Ellwangen als Grundversorger für die Zukunft erfolgen wird. Wenn der Ostalbkreis das stationäre Angebot der Geburtshilfe schließt, sehen wir den Landkreis in der Verpflichtung auch weiterhin eine wohnortnahe Versorgung der Schwangeren sowie der Mütter mit ihren Neugeborenen, ggf. über klinikeigene MVZ’s, zu gewährleisten.